Gesetze / Bundeswehrvollzugsordnung
BwVollzO§ 2 Behandlungsgrundsatz
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BwVollzO/2#abs-1 (1) Im Vollzug soll die Bereitschaft des Soldaten gefördert werden, ein gesetzmäßiges Leben zu führen, namentlich seine soldatischen Pflichten zu erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BwVollzO/2#abs-2 (2) Der Soldat nimmt in der Regel am Dienst teil.