Gesetze / Bundeswehrvollzugsordnung
BwVollzO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt für den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest und Jugendarrest sowie für den Vollzug von Disziplinararrest an Soldaten durch Behörden der Bundeswehr.