Gesetze / Bundeswehr-Schutz-Gesetz
BwSchutzG§ 7 Personenkreis
Stand: 01.07.2026
Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung.
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BwSchutzGStand: 01.07.2026
Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung.