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§ 7 BwSchutzG — Personenkreis

Bundeswehr-Schutz-Gesetz

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung.