§ 7 BwSchutzG — Personenkreis

Bundeswehr-Schutz-Gesetz

Stand: 01.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung.