Gesetze / Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
BwHFV§ 5 Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
Stand: 21.10.2021
Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 BwHFV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 02.06.2021 – 1 WRB 1/20Vertrauensperson; Verletzung der Beteiligungsrechte; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- LG Bonn, 24.02.2021 – 1 O 57/20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3932)
BGBl. I S. 3932
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.