Gesetze / Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
BwHFV§ 5 Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
Stand: 21.10.2021
Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
1.
ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
2.
Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und
3.
sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 BwHFV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 02.06.2021 – 1 WRB 1/20Vertrauensperson; Verletzung der Beteiligungsrechte; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.