Gesetze / Betreuerregistrierungsverordnung
BtRegV§ 4 Nachweis der Sachkunde
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 1
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- BayObLG, 24.09.2024 – 101 VA 112/24Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die erforderliche Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen: