Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 19 Durchführende Behörde
Stand: 24.05.2024
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.03.2022 – 3 C 1/21Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den BetäubungsmittelverkehrZitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 11.06.2015 – 4 L 411/15.NW
- VG Köln, 17.02.2004 – 7 K 36/02
- OLG Celle, 28.12.2023 – 8 U 146/23
- OLG Hamburg, 26.11.2019 – 2 Rev 41/19
- VG Köln, 05.02.2018 – 7 K 2096/15
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 05.02.2018 – 7 K 3308/15
- VG Köln, 30.01.2018 – 7 K 7275/14
- VG Köln, 30.01.2018 – 7 K 2118/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/19#abs-1 (1) Der Betäubungsmittelverkehr sowie die Herstellung ausgenommener Zubereitungen unterliegt der Überwachung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle ist auch zuständig für die Anfertigung und Ausgabe der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter, für die Bereitstellung eines Verfahrens zur Verschreibung von Betäubungsmitteln in elektronischer Form sowie für die Auswertung von Verschreibungen. Der Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten, pharmazeutischen Unternehmern im Falle der Abgabe von Diamorphin und in Apotheken sowie im Falle von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f zwischen Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden der Länder. Diese überwachen auch die Einhaltung der in § 10a Absatz 2 oder in § 10b Absatz 2 aufgeführten Mindeststandards oder Anforderungen; den mit der Überwachung beauftragten Personen stehen die in den §§ 22 und 24 geregelten Befugnisse zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/19#abs-2 (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zugleich die besondere Verwaltungsdienststelle im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen.