Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich
BrennMstrPrV§ 3 Gliederung der Meisterprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BrennMstrPrV/3#abs-1 (1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile
1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BrennMstrPrV/3#abs-2 (2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.