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§ 3 BrennMstrPrV — Gliederung der Meisterprüfung

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile

1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.