Gesetze / Bootsbauermeisterverordnung
BootsbMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bootsbauer-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.