Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodenschätzerentschädigungs-Verordnung
BodenschEntschV§ 2 Höhe der Entschädigung, Berechnung
Stand: 25.08.2026
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 15,50 € für jede Stunde der aufgewendeten Zeit. Die An- und Rückfahrtszeit wird angerechnet. Die letzte, bereits begonnen Stunde wird voll gerechnet. Die Entschädigung wird höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.