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§ 2 BodenschEntschV (Bayern) — Höhe der Entschädigung, Berechnung

Bodenschätzerentschädigungs-Verordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 15,50 € für jede Stunde der aufgewendeten Zeit. Die An- und Rückfahrtszeit wird angerechnet. Die letzte, bereits begonnen Stunde wird voll gerechnet. Die Entschädigung wird höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.