Gesetze / BodVerkFKrV · BGBl I 2015, 305

Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr

11 Normen · ausgefertigt 13.03.2015 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Ziel der Umschulung, Umschulungsprüfung und Bezeichnung des Umschulungsabschlusses
  3. § 2Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung
  4. § 3Art, Dauer und Inhalt der Umschulung
  5. § 4Gliederung der Umschulungsprüfung
  6. § 5Prüfungsteil „Theorie des Bodenverkehrsdienstes“
  7. § 6Prüfungsteil „Praxis des Bodenverkehrsdienstes“
  8. § 7Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  9. § 8Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung
  10. § 9Wiederholung der Prüfung
  11. § 10Übergangsvorschriften
  12. § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Anlage 1(zu § 3 Absatz 2) Umschulungslehrgang
  14. Anlage 2(zu § 3 Absatz 3) Betriebliche Umschulung