Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodenseefischereiverordnung
BoFiV§ 24 Laichfischfang auf Blaufelchen
Stand: 25.08.2026
Für den Laichfischfang auf Blaufelchen sind freitreibende Schwebsätze (§ 7) zu verwenden. Die Schnurlänge der Schwebnetze darf höchstens 5 m betragen. An jedem Netz müssen mindestens vier Bauchen in gleichen Abständen angebracht werden.