Gesetze / Bogenmacherausbildungsverordnung
BmAusV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.