Gesetze / Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Biokraft-NachV§ 21 Folgen fehlender Angaben
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 08.12.2021
Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 20 nicht enthalten.