§ 21 Biokraft-NachV 2021 — Folgen fehlender Angaben

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Stand: 08.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 20 nicht enthalten.