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§ 40 BinSchUO 2018 — Überprüfung

Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Stand: 21.10.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.