Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOAnlage 2
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
(ohne Inhalt)
Änderungsverlauf
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20.12.2012 Ausfertigung
Anlage 2 neu gefasst und aufgehoben und umnummeriert durch Artikel 2 § 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2802)
BGBl. 2012 I S. 2802
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20.12.2012 Ausfertigung
Anlage 2 neu gefasst und aufgehoben und umnummeriert durch Artikel 2 § 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2802)
BGBl. 2012 I S. 2802
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.