Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO

§ 26.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

Stand: 10.06.2019

Bund

1.
Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
§ 26.26 § 26.28