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§ 26.27 BinSchStrO 2012 — Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1.
Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.