Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine.
Änderungsverlauf
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08.09.2022 Ausfertigung
§ 18.27 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. September 2022 (BGBl. I 1499)
BGBl. 2022 I S. 1499
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21.09.2018 Ausfertigung
§ 18.27 geändert durch Artikel 2 § 7 des Gesetzes vom 21. September 2018 (BGBl. I 1398)
BGBl. 2018 I S. 1398
BGBl. 2018 I S. 1398
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