Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
Stand: 10.06.2019
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.