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§ 15.19 BinSchStrO 2012 — Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.