Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersVAnlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
Stand: 17.01.2026
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 94 - 95;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Das Bundesministerium für Verkehr lässt einen Lehrgang für Maschinenkundige zu, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Änderungsverlauf
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22.09.2022 Ausfertigung
Anlage 22 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2022 (BGBl. I 1518)
BGBl. 2022 I S. 1518
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.