Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 76 Prüfungsordnung
Stand: 07.12.2021
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten des Verfahrens zur Zulassung zur Prüfung und zur Durchführung der Prüfung in einer Prüfungsordnung zu regeln.