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§ 76 BinSchPersV — Prüfungsordnung

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 07.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten des Verfahrens zur Zulassung zur Prüfung und zur Durchführung der Prüfung in einer Prüfungsordnung zu regeln.