Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Stand: 25.06.2023
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erwerben will, muss
1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt oder das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene Ausbildungsprogramm mit dem Schwerpunkt Personenschifffahrt erfolgreich absolviert haben.