Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

Stand: 07.12.2021

Bund

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss

1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
§ 45 § 47