Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 07.12.2021

Bund

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss

1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
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