Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
Stand: 07.12.2021
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.