Gesetze / Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene

BinSchPersFührEBefähPrV

§ 10 Unionspatent – Prüfungsteil Reiseplanung

Stand: 18.01.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchPersBef%C3%A4hPrV/10#abs-1 (1) Die Reiseplanung ist ein Teil der Schiffsführerprüfung. Sie wird als mündliche Prüfung durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchPersBef%C3%A4hPrV/10#abs-2 (2) Die Prüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Vor der Prüfung bekommt jeder Prüfling eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten.

§ 9 § 11