Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRG§ 107
Stand: 10.06.2019
Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 102 aufgeführt sind.
Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRGStand: 10.06.2019
Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 102 aufgeführt sind.