Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRG§ 1
Stand: 10.06.2019
Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.
Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRGStand: 10.06.2019
Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.