Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 18c
Stand: 10.06.2019
Die Entscheidung einer Binnenschiffahrtssache, die nicht Moselschiffahrtssache ist, darf nicht mit der Entscheidung einer Moselschiffahrtssache verbunden werden.