Gesetze / Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
BilKoUmV§ 7 Mindest- und Höchstumlagebetrag
Unbeschadet des § 6 beträgt der Umlagebetrag mindestens 250 Euro und höchstens 40.000 Euro.
Änderungsverlauf
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21.11.2007 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2007 (BGBl. I 2606)
BGBl. 2007 I S. 2606
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