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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2007, S. 2606

BGBl. 2007 I S. 2606 · 2.064 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2007, Seite 2606 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2606




                                   Zweite Verordnung
                 zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung

                                      Vom 21. November 2007


             Auf Grund des § 17d Abs. 3 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgeset-
           zes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), der durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes
           vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3408) eingefügt worden ist, verordnet das
           Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
           der Justiz:

                                              Artikel 1
              Die Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I
           S. 1259), geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2006 (BGBl. I
           S. 2402), wird wie folgt geändert:
           1. In § 6 Satz 1 werden die Wörter „amtlichen oder geregelten“ durch das Wort
              „regulierten“ ersetzt.
           2. In § 7 wird die Angabe „15 000 Euro“ durch die Angabe „40 000 Euro“ er-
              setzt.
           3. § 9 wird wie folgt geändert:
              a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
                 aa) In Satz 2 werden nach den Wörtern „zu erwarten sind“ die Wörter
                     „ , sowie ein Zuschlag für Zahlungsausfälle“ eingefügt.
                 bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
                     „Der Zuschlag bemisst sich nach der in Prozent ausgewiesenen
                     Quote der Zahlungsausfälle, die im Rahmen der letzten Umlage-
                     vorauszahlung angefallen sind, mindestens aber auf 4 Prozent.“
              b) In Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.
              c) In Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe „Satz 1“ gestrichen.

                                              Artikel 2
              Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


              Berlin, den 21. November 2007

                            Der Bundesminister der Finanzen
                                    Peer Steinbrück

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2007 I S. 2606. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes f54449053020724f….