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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2007, S. 2606
BGBl. 2007 I S. 2606 · 2.064 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
Vom 21. November 2007
Auf Grund des § 17d Abs. 3 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgeset-
zes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), der durch Artikel 4 Nr. 5 des Gesetzes
vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3408) eingefügt worden ist, verordnet das
Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
der Justiz:
Artikel 1
Die Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I
S. 1259), geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2006 (BGBl. I
S. 2402), wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Satz 1 werden die Wörter „amtlichen oder geregelten“ durch das Wort
„regulierten“ ersetzt.
2. In § 7 wird die Angabe „15 000 Euro“ durch die Angabe „40 000 Euro“ er-
setzt.
3. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach den Wörtern „zu erwarten sind“ die Wörter
„ , sowie ein Zuschlag für Zahlungsausfälle“ eingefügt.
bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Zuschlag bemisst sich nach der in Prozent ausgewiesenen
Quote der Zahlungsausfälle, die im Rahmen der letzten Umlage-
vorauszahlung angefallen sind, mindestens aber auf 4 Prozent.“
b) In Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.
c) In Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe „Satz 1“ gestrichen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 21. November 2007
Der Bundesminister der Finanzen
Peer Steinbrück
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2007 I S. 2606. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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