Gesetze / Biersteuerverordnung
BierStV§ 32 Kleinbetragsregelung
Stand: 09.11.2022
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 25 Euro beträgt.