Gesetze / Biersteuerverordnung
BierStV§ 2 Steuerbare Menge
Stand: 09.11.2022
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- FG Hessen, 10.04.2018 – 7 K 1385/17Zitiert von 1
- BFH, 26.05.2020 – VII R 58/18Entstehung der Biersteuer für ein BiermischgetränkZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die steuerbare Menge bestimmt sich bei Bier in Fertigpackungen nach deren Nennfüllmenge, im Übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung. Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die steuerbare Menge des Bieres nicht nach dem Raumgehalt der Umschließung ermittelt wird, wenn sie auf andere Weise genau festgestellt werden kann und Steuerbelange nicht beeinträchtigt werden.