Gesetze / Bienenseuchen-Verordnung
BienSeuchV§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- OVG NRW, 28.01.2020 – 13 B 1313/19Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BienSeuchV/1#abs-1 (1) Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BienSeuchV/1#abs-2 (2) Bienenstand im Sinne der Verordnung sind die Räume oder Einrichtungen, in denen Bienenvölker gehalten werden oder gehalten worden sind.