Gesetze / Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung

BibuBAProFPrV

§ 4 Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

Stand: 24.12.2020

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BibuBAProFPrV/4#abs-1 (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BibuBAProFPrV/4#abs-2 (2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2.
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3.
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4.
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5.
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6.
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
§ 3 § 5