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# § 4 BibuBAProFPrV — Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 24.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

- 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,

- 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,

- 3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,

- 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,

- 5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,

- 6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen,

- 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

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Zitiervorschlag: § 4 BibuBAProFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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