Gesetze / BibuBAProFPrV · BGBl I 2020, 3070
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
16 Normen · ausgefertigt 18.12.2020 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
- § 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
- § 5Schriftliche Prüfung
- § 6Mündliche Prüfung
- § 7Handlungsbereiche
- § 8Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 9Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 10Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 11Zeugnisse
- § 12Wiederholung der Prüfung
- § 13Ausbildereignung
- § 14Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“
- § 15Übergangsvorschriften
- § 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 9, 10 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2(zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte