§ 4 Organe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BfRG/4#abs-1 (1) Organe des Bundesinstitutes sind die Präsidentin oder der Präsident und das Direktorium.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BfRG/4#abs-2 (2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.