Gesetze / Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
BfRBeihilfeAnO§ 5 Inkrafttreten
Stand: 31.01.2026
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.