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Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Stand: 31.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.