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§ 5 BfAAG — Wahl des Personalrats

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Stand: 24.06.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Personalrat beim Bundesamt ist bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.