Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Bediensteten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesverwaltungsamt

BfAAÜbertrAnO

§ 2 Inkrafttreten

Stand: 21.06.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BfAA%C3%9CbertrAnO/2#abs-1 (1) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Reise- und Umzugskosten mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BfAA%C3%9CbertrAnO/2#abs-2 (2) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Betreuungskosten sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Betreuungskostenangelegenheiten mit Wirkung vom 1. Mai 2022 in Kraft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BfAA%C3%9CbertrAnO/2#abs-3 (3) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Trennungsgeld Inland sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Trennungsgeldangelegenheiten mit Wirkung vom 1. September 2021 in Kraft.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BfAA%C3%9CbertrAnO/2#abs-4 (4) Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren von Schadensersatzangelegenheiten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

§ 1