Gesetze / Bewachungsverordnung
BewachV§ 7 Inhalt der Unterrichtung
Stand: 10.06.2019
Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 7 BewachV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 21.01.1999 – III ZR 289/97Zitiert von 3
- BGH, 02.12.1999 – III ZR 132/98AGB-Kontrolle: Unwirksamkeit der Klausel über das Erlöschen von Schadensersatzansprüchen bei nicht unverzüglicher schriftlicher Anzeige in AGB eines Bewachungsunternehmers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.