Gesetze / Bewachungsverordnung
BewachV§ 7 Inhalt der Unterrichtung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 21.01.1999 – III ZR 289/97Zitiert von 3
- BGH, 02.12.1999 – III ZR 132/98AGB-Kontrolle: Unwirksamkeit der Klausel über das Erlöschen von Schadensersatzansprüchen bei nicht unverzüglicher schriftlicher Anzeige in AGB eines Bewachungsunternehmers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2.
Datenschutzrecht,
3.
Bürgerliches Gesetzbuch,
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
5.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.