Gesetze / Beurkundungsgesetz BeurkG Schlußformel Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Die verfassungsmäßigen Rechte des Landes Baden-Württemberg aus Artikel 138 des Grundgesetzes sind gewahrt.