§ 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift
Stand: 31.12.2025
Wird zitiert von 2
- BVerfG, 19.01.1999 – 1 BvR 2161/94Genereller Ausschluß schreib- und sprechunfähiger Personen von der TestiermöglichkeitZitiert von 51
- OLG Hamm, 15.05.2000 – 15 W 476/99
2 Entscheidungen zu § 31 BeurkG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen soll keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden.