§ 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift
Stand: 31.12.2025
Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen soll keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 31 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 19.01.1999 – 1 BvR 2161/94Genereller Ausschluß schreib- und sprechunfähiger Personen von der TestiermöglichkeitZitiert von 55
- OLG Hamm, 15.05.2000 – 15 W 476/99
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.12.2025 Ausfertigung
§ 31 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 320)
BGBl. 2025 I Nr. 320
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.