Gesetze / Betriebsprämiendurchführungsverordnung
BetrPrämDurchfV§ 21 Übergangsregelung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BVerwG, 08.12.2011 – 3 B 39/11Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht fristgemäßer NachweisZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die mit der Verordnung vom 7. Mai 2010 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind
1.
auf Anträge, die vor dem 11. Mai 2010 gestellt werden mussten, und deren Abwicklung sowie
2.
auf vor dem 11. Mai 2010 eingetretene Sachverhalte
in der am 10. Mai 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden.